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EU-Dokument auf 3. sentybar 1993

  


Brüssel 3. September 1993
Die Erklärung über Berg Karabach 

Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten missbilligen die Angriffe der Armenischen Armee,  der in Berg Karabach immer mehr wachsende Aserbaidschanische  Territorien besetzt.  Sie berichten mit Enttäuschung, dass diese Angriffe im Kriegsgebiet wachsend das Territorium Aserbaidschans umgibt, in Aserbaidschan sehr ernste Migrantenprobleme bildet und durch das Mischen von Nachbarländern in das Ereignis, die regionale Ungefährlichkeit absinkt. Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten erklären wieder, dass sie die Unabhängigkeit der Staaten der Region und ihre territoriale Integrität unterstützen. 
Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten unterstützen die Arbeiten,  im Rahmen der Minsker Gruppe von Europäischer Gemeinschaft, damit das Friedensabkommens, dass zwischen der Republik Aserbaidschan und die Regierung Berg Karabach am 31. August 1993 geschlossen ist,  weiterlauft. Die Gemeinschaft und die Mitgliedsstaaten laden die beiden Seiten am Ende der Juni ein, um die im Prinzip vereinbarten Verpflichtungen anzuwenden, die zusätzliche Gespräche zu beginnen.
Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten wollen zur gleicher Zeit, dass die Armenischen Streitkräfte von Berg Karabach auf die Entscheidungen mit Nummer 822 und 853 der UNO Respekt zeigen und die Regionen Kalbajar, Agdam, Fuzuli und Gabriel verlassen. Bei der Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten gibt es keine Hinweise in den Händen, dass Aserbaidschan in diesem Land keinen Anschlag durchführen wird.  Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten wollen davon profitieren, dass die Armenien von Berg Karabach, um die Entscheidungen der UNO mit Nummer 822 und 853 und die Vorschläge der Minsker Gruppe der Europäische Gemeinschaft durchzuführen,  die armenische Regierung selbst eine Lösung findet. Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten wendeten sich an Armenien, um sicherzustellen, dass sie keine Hilfe leisten,  zum Aserbaidschan einen Angriff durchzuführen.  





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