Hauptseite   » KONFLICT IN DEN ER    » Die 1997 PAER   

Die 1997 PAER

  


Der Beschluss des Rates Parlamentarischen Versammlung des Europarats über die Kämpfe in Südkaukasien Nummer: 1119 (1997)

1. Nach Ansicht der Nationalrat sind in den Kämpfen in Südkaukasien, insbesondere in Abchasien und Berg-Karabach, das In-Kraft-sein des Waffenstillstands seit Mai 1994 in den Regionen der Spannung für die Wiederbildung der Stabilität helfen.     
2. Nach verschiedenen Verhandlungen, die von dem Arbeitskomitee der Nicht-Mitgliedsstaaten der Europa organisiert wurde, hofft es, dass die politische Lösung dieser Kämpfe eine schnelle, entscheidende Fortschritt macht.
3. Die drei Kaukasienländer – Armenien, Aserbaidschan und Georgien – haben eine besondere Beobachterstatus und haben für die Vollmitgliedschaft der Europarat beantragt. Nach Auffassung des Nationalrats, wird die echte politische Willen alle Parteien für die Lösung diese Konfliktes dazu beitragen, das Aufnahmeverfahren voranzutreiben. 
4. Der Nationalrat ruft alle Parteien, die bei dieser Konflikt entweder direkt oder indirekt aufgefordert sind, insbesondere von der Vereinte Nationen, Gemeinschaft Unabhängiger Staaten und Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa angewandten Vermittlungsarbeiten in einer konstruktiven Art und Weise teilzunehmen.  
5. Trotz diese zwei Konflikte aus Hinsicht des Charakters verschiedenartig ist, ist nach Ansicht des Nationalrats, sollen alle aufgeforderte Parteien die Verhandlungen für ihre politische Lösung, besonders  die Schlussakte von Helsinki im Jahr 1975 und 1990 Paris Charta auf den folgenden Grundsätzen durchführen: 
a. Unverletzlichkeit der Grenzen;
b. Die gewährleistete Sicherheit alle Völker an den betreffenden Regionen, vor allem durch die multi-nationalen Friedenstruppen;
c. Breite Autonomiestatus für Abchasien und Berg-Karabach, wo alle betreffende Parteien unter sich vereinbarten;
d. Das Rückkehrrecht der Flüchtlinge und die gezwungene Migranten und die Zurückgabe der Bürgerschaft in einer Art  und Weise, die die Menschenrechte respektiert.  
6. Nach Ansicht des Nationalrats ist die Herrlichkeit des Gesetzes, die pluralistische Demokratie, der Schutz der Menschenrechte und die Bildung einer sozialen Marktwirtschaft  in den Länder der Südkaukasien, soll der Europarat in dem eigentlichen Sinne einen Beitrag leisten. 
A. Bezüglich der Abchasien,
7. Der Nationalrat ist für die Hervorhebung bestimmter Merkmale der Wiederbelebung der guten Beziehungen zwischen Tibilisi und Suhumi Einstellungen und hofft durch die Verhandlungen, die auf oben erwähnten  Grundsätzen basieren, erhaltene politische Lösung zu erreichen
8. Er, die betreffenden Parteien, sowie die Bemühunden der Vereinte Nationen, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und Russische Föderation glauben daran, dass in kürzer Zeit für Tibilisi und Suhumi die geeignete Einrichtungen bei der Bildung des Gleichgewichts zum Schluss gelingen  und somit können die Flüchtlinge an einer Hochsicherheit Lage zurückkehren und die Menschen in der Region können wieder zurück zu den Freiden und wirtschaftlichen Entwicklung kehren.
B. Bezüglich der Berg-Karabach,
9. Der Nationalrat würdigt es, zwischen den parlamentarischen Vertretern von Armenien und Aserbaidschan, insbesondere mit seiner Nicht Mitgliedstaaten der Europa, als ein Teil des Seminars für die laufenden Dialoges, das  über die Konflikte im Südkaukasien vom Arbeitskomitee am 26. Januar 1997 veranstaltet wurde und die Fortsetzung der Verhandlungen motiviert, um eine frühzeitige Auflösung der diesbezüglichen Konflikte, die Minsker Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Gruppe für Berg-Karabach  die wieder Aktivierung motiviert. 
10. Er fordert, die Rückgabe der bezetzten Gebiete und die Rückkehr der Flüchtlinge und Migranten, annehmliche alternative Status von Berg Karabach, sowie seine Sicherheit leistet, um eine politische Lösung des Konflikts zwischen den Konfliktparteien, ruft alle Konfliktparteien direkt für die Beschleuınigung der Verhandlungen.     
11. Zum Schluss drückt er seinen Wunsch auf die Verhandlungen für die drei Kaukasienländer – Armenien, Aserbaidschan und Georgien – als Ergebnis die Einheitbildung der südkaukasischen Staaten und die Gründung der gemeinsamen parlamentarischen Versammlung. 
1-Die Diskussion der Nationalrat am 22. April 1997 (10. und 11. Sitzung) (Siehe: Urkunde 7793, Bericht des Arbeitskomitee,  der nicht Mitgliedsstaaten der Europa, Berichterstatter: Herr Sietlinger)
Der Text für Entscheidung wurde vom Nationalrat im 22. April 1997 gebilligt. (11. Sitzung)



Gelesen: 3220