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Die 2005 PAER

  


Der Beschluss des OSZE Minsk Konferenz über die Kämpfe in Berg Karabach Nummer 1416 (2005): 
1. Die Parlamentarische Versammlung bedauert davon, dass die bewaffnete Konflikte trotz es mehr als zehn Jahre verging, bezüglich der Berg-Karabach nicht gelöst ist. Hunderttausende von Menschen ist noch in Migranten Status und leben unter extremen Bedingungen. Ein wichtiger Teil des Aderbaidschan Territoriums ist noch unter der Besatzung der armenischen Kräfte und Berg-Karabach ist immer noch unter die Kontrolle der separatistischen  Kräfte. 
2. Der Nationalrat drückt sein Unbehagen, dass die bewaffneten Operationen und zum Abschluss die großflächige Vertreibung und die Bildung von mono-ethnischen Gebieten gelingen, die die schreckliche Konzept der ethnische Säuberung, die vorher begonnene kollektive ethnische Feindseligkeit erinnert. Der Nationalrat bestätigt noch einmal, dass es nicht mit der Trennung und die Unabhängigkeit eines regionalen Teils aus dem Staatsgebiet, der ethnische Vertreibung und nicht durch bewaffnete Konflikt, der aus de-facto Vereinigung des Landteils mit dem anderen Land resultiert, sondern nur durch legale und friedliche Wege erreicht werden kann, die auf die demokratische Unterstützung der Menschen basieren, die in diesen Landteilen leben. Der Nationalrat erinnert sich, dass die Besetzung der fremden Boden durch den Mitgliedsstaat die Verletzung der Verpflichtungen bedeutet, dass der betreffende Staat als Mitglied des Europarats übernommen hat. Und bestätigt noch einmal, dass die Migranten, die aus der Konfliktregion vertrieben sind, das Recht haben, in ihre Häuser sicher und würdevoll zurückkehren.  
3. Der Nationalrat erinnert die Entscheidungen der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Nummern  822 (1993), 853 (1993), 874 (1993) ve 884 (1993) und die betroffenen Parteien, besonders durch der Verweigerung der bewaffneten Operationen und seine Streitkräfte aus allen besetzten Gebieten zu entfernen, beharrt auf die Einhaltung von ihnen.  Der Nationalrat unterstützt die ausgedrückte Entscheidung der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Nummer  853 (1993) und somit beharrt darauf, dass  alle Mitgliedsstaaten bei der Verweigerung der Konzentration von Konflikte oder Verweigerung  der Waffen- und Munitionsausrüstung, die durch die Fortsetzung der Besetzung des Landes resultieren.
4. Der Nationalrat erinnert sowohl Armenien, als auch  Aserbaidschan im Januar 2001 bei ihrer Annahme als Mitglied in Europarat die Verpflichtung übernommen, den Konflikt nur mit friedlichen Mitteln  zu lösen, indem sie davon verweigern, keine Bedrohung für Gewaltakt gegen ihre Nachbarn   machen. Gleichzeitig hat sich Armenien verpflichtet, für die Motivierung der Lösung des Konfliktes, seine bedeutende Auswirkung auf Berg-Karabach zu nutzen. Der Nationalrat beharrt auf, dass die beiden Regierungen diese Verpflichtungen einhalten und außerdem davon vermeiden, gegeneinander Waffengewalt anzuwenden und für den Krieg Propaganda zu machen.
5. Der Nationalrat erinnert, dass der Ministerrat der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE),  im März 1992 in Helsinki um die friedliche Lösung des Konflikts einen Forum der Verhandlungen sicherzustellen, sich vereinbart haben, in Minsk einen Konferenz zu organisieren. Armenien, Aserbaidschan, Belarus, ehemalige Tschechischen und Slowakischen Bundesrepublik, Frankreich, Deutschland, Italien, Russiche Föderation, Schweden, der Türkei und die Vereinigte Staaten von Amerika haben in dieser Zeitbaschnitt bewilligt, in der Konferenz teilzunehmen. Der Nationalrat ruft diese Länder dafür, ihre Bemühungen zu erhöhen, um  den Konflikt mit den friedlichen Mitteln zu lösen und lädt ihre nationalen Delegationen in der Versammlung ein, jedes Jahr dem Versammlung über die jeweilige Maßnahmen ihrer Regierungen zu berichten.  Zu diesem Zweck ersucht die Versammlung von seinem Büro einen Ad-hoc Komitee zu bilden,  wo die Leiter der nationalen Delegationen befinden.
6. Besonders nach dem Erreichen an den Waffenstillstand im Mai 1994 und ab diesem Zeitabschnitt, gemäß den Beobachtungen für die Einhlatung des Waffenstillstands bewertet der Nationalrat die hohen Bemühungen der Minsk Gruppe Vorsitzende und die tätige Sonderbeauftragte des OSZE -  Vorstands. Der Nationalrat ruft die Vorsitzende der OSZE Minsk Gruppe für die Beendigung des bewaffneten Konflikts und um die Verhandlungen zu beschleunigen, wenn sie angewendet wurde, die für die Unterzeichnung einer politischen Einigung, welche für alle Beteiligten die wichtigsten Ergebnisse  beseitigen wird und  für die Sammlung der Minsk Konferenz die Gelegenheit gibt, dringende Schritte zu machen.
Der Nationalrat ruft Armenien und Aserbaidschan, den OSZE Minsk Prozess zu nutzen und durch Minsk Gruppe, gemäß die jeweiligen Normen und Grundsätzen des internationalen Rechts, für die kräftige Lösung des Konflikts konstruktive Vorschläge zueinander aktiv anzubieten.  
7. Der Nationalrat erinnert, dass Aserbaidschan und Armenien die Verfassung der Vereinte Nationen unterzeichnet haben und gemäß dem Artikel 93, Absatz 1 der Verfassung, sich für  ipso facto Internationaler Gerichtshof Status einsetzen. Diesbezüglich empfiehlt der Nationalrat, wenn unter der Schirmherrschaft der Minsk Gruppe Vorsitzende abgehaltene Diskussionen scheitern, Aserbaidschan und Armenien gemäß dem Status des Gerichtshofs nach Artikel 36 Absatz 1, die Ausnutzung des Internationalen Gerichtshofs zu überprüfen. 
8. Der Nationalrat ruft dafür, Aserbaidschan und Armenien im Parlament, sowie in anderen Foren, wie die Verhandlungen der Parlament Vorsitzende der Kauaksischen Quartett, zweiseitige Parlamenten durch die Verstärkung der Zusammenarbeit, die politische Frieden unter sich zu fördern.  Er empfehlt für die Diskussion, dieser Art von Fortschritt in Richtung Frieden zwischen den beiden Delegationen bei jeder regelmäßigen Sitzung der Versammlung zu verhandeln. 
9. Der Nationalrat ruft die Regierung von Aserbaidschan, in Bezug auf den zukünftigen Status der Berg-Karabach Region, mit den poltischen Vertretern der beiden Gemeinschaften bedingungslose Beziehungen aufzubauen. Er betont, dass diese Art von Beziehungen bereit ist, in Straßburg die Lage zu bilden und erinnert daran, dass diese mit dem merhmaligen Teilnahme Armenier in der Art von Veranstaltungen organisiert wurde.  
10. Der Nationalrat erinnert die Entscheidung für die Empfehlung über die Status der Flüchtlinge und gezwungene Migranten in Aserbaidschan, Armenien und Georgien mit Nummer 1570 (2002), ruft alle Mitglieds- und Beobachterstaaten an die Vertreibung der ethnischen Armenier aus Aserbaidschan und die ethnischen Aserbaidschaner aus Armenien und als Folge der bewaffneten Operationen in Flüchtlingsstatus gefallene hunderttausende von Menschen, menschliche Hilfe und Unterstützung zu bieten.  
11. Der Nationalrat verhandelt aller Art von Hass und Diskurse, die bei den Massenmedien der Armenien und Aserbaidschan befinden. Der Nationalrat beantragt in Armenien und Aserbaidschan und ruft, durch die Schulen, Universitäten und CIS, gegenseitiger Frieden zwischen ihren Völkern, die Schaffung von Vertrauen und die Förderung der gegenseitigen Verständnis. Wenn ein solcher Frieden nicht geschaffen wurde, wird der Hass und Misstrauen die Stabilität in der Region verhindern und zum Schluss wird neue Gewalttaten gelangen. Bevor die dauerhaften Lösungen und während der Lösung soll der Friedensprozess dieser Art umgesetzt werden. 
12. Der Nationalrat ruft den Europarat- Generalsekretär einen Aktionplan vorzubereiten, um  den gegenseitigen Friedensprozess an Armenien und Aserbaidschan eine spezielle Unterstützung zu leisten, sowie bei der Entscheidung über die Maßnahmen von Armenien und Aserbaidschan, die Entscheidungen zu beachten.   
13. Der Nationalrat ruft der Kongress der Gemeinde und Regionale Regierungen des Europarats in Armenien und Aserbaidschan Hilfe zu leisten, mit den gewählten Vertretern der Gemeinde gegenseitige Beziehungen anzuknüpfen und der gegenseitigen interregionalen Zusammenarbeit zu bilden. 
14. Der Nationalrat die zweiseitigen Konflikte, die die Menschenrechte, Stabilität und Frieden bedrohen und durch die Aufforderung der interne Konflikte, lokale und regionale Völker und Regierungen, um mit friedlichen Mitteln zu lösen, seine Mitgliedsstaaten mit besseren Mechanismen  auszustatten, aktuelle Mechanismen des Europarats über die Lösung der Konflikte, insbesondere entschlossen, für die friedliche Lösung der Streitigkeiten die Europäische Konvention zu überprüfen. 
15. Der Nationalrat entschliess, bei der Fortsetzung der andauernden Beobachtung der Lösung durch friedliche Mitteln und entschied, bei der regelmäßigen Sitzung, die im Jahr 2006 stattfinden wird, dieses Thema wieder zu behandeln. 



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