Hauptseite   » SEİNE GESCHICHTE    » Die besondere Verwaltung des Karabach   

Die besondere Verwaltung des Karabach

  


Der neue Schritt für die Lostrennung Bergkarabachs aus SSR Aserbaidschan, der der unabtrenbare Bestandteil unseres Landes ist, war der Sonderbeschluss der Leitung der UdSSR über das Vorantreiben der sozial – wirtschaftlichen Entwicklung des autonomen Gebietes Bergkarabach. Dieser Beschluss, der auf keinen objektiven Grund beruht, wurde mit ausgedachten Gründen, akzeptiert. In der Öffentlichkeit wurde solche eine Meinung formiert, daß die Armenier, die im Bergkarabach leben, sozial – wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Aber allen ist es klar, daß sich das autonome Gebiet Bergkarabach im Vergleiche zu anderen Regionen der Sowjetunion dynamisch entwickelt. Die Vertreter der armenischen Nation hatten im Gebiet Aserbaidschan umfangreiche Möglichkeiten und Rechte. In allen Bereichen des Lebens der Republik waren sie auf dem höchsten Posten. Nur ein Faktor muss betont werden, daß in der Obersowjet der SSR Aserbaidschan 29 armenische Abgeordnete waren. Im zentralen Komitee der kommunisten Partei waren 61 Armenier auf verschiedenen Posten. Wie man sieht,  ist es umsonst, von der Verletzung der Rechte der Armenier in Aserbaidschan zu reden. Hier kann man ungerechte Position Moskaus in der Bergkarabackfrage sehen. Der nächste Schritt für die Lostrennung  Bergkarabach aus Aserbaidschan war der Erlass des Präsidiums der Obersowjet der UdSSR über die Schaffung des Sonderverwaltungssystems im autonomen Gebiet. Am 12.Januar 1989  verletzte die Sowjetrogierung die Rechte Aserbaidschans und befasste diesen Erlass. 

Im Erlass wird es gezeigt, daß alle Anstälte, Behörden und Organisationen, Einrichtung, ihre Filiale zur Verfügung des Komitees gestellt wurden. Solch ein Erlass war für die Verfassung und ihr Artikel der UdSSR widersprüchlich. In der Verfassung ist es zu sehen, daß die autonome Republik und Gebiete im  Bestande dieser oder anderer allierten Republik sind. Mit A.İ.Wolski an der Spitze wurde so das illegale interime Sonderverwaltungskomitee, das sich Moskau unterordnet und die Vollmachten der Staats – und öffentlichen Organen im autonomen Gebiet  Bergkarabach gestoppt wurde.
Die aserbaidschanischen Vertreter hatten  dagegen nichts gemacht. Im Beschluss wird es gezeigt, das  Ziel des Komitees ist die Verbesserung des Lebensstandards  im Gebiet die Gewährleistung  der Sicherheit der Bevölkerung, die Sicherstellung der pausenlosen Arbeit der Anstälte und Organistionen, das Inordnunggebrachtwerden der kommunalen und medizinischen Dienste.
Der Leiter der Ministersowjet der UdSSR N.I.Rijkow hatte in seiner Rede am 17. Januar 1989 betont, dieser Beschluss die Hilfe der Regierung für die beiden Republiken ist und ist grosser Bedeutung, internationale Auseinandersetzungen zu beseitigen.b Mit diesem akzeptierten Beschluss versuchte die Leitung der UdSSR solch` eine Vorstellung zu vermitteln, dass die diese Schritte unternahm, um die Situatioen und den Zustand in Aserbaidschan und in Armenien und überhaupt in der Region zu normalisieren.
In der Tat war dieser Beschluss die Vorbereitungsetappe der massenhaften ethnischen Räuberungsoperation  im autonomen Gebiet Bergkarabach und in Armenien. Nach kürzer Zeit des Machtantritts von A.I.Wolski wurde in den 55 Wohnorten die Rüstungen der Aserbaidschaner abgebaut.
In der Regierungszeit von A.I.Wolski wurden aus der Stadt Stepanakert (Khankendi)12 Tausend Aserbaidschaner vertrieben, innerhalb 3 Tagen die Anstälte des autonomen Gebietes Bergkarabach den Verwaltungen und entsprechenden Ministern unterordnet. Das wurde mit dem Beschluss der Ministersowjet der UdSSR am 6. Mai 1989 realisiert. Alle Parteiausschüsse gliederten sich in den Bestand der kommunistischen Partei Armeniens ein. Das Wappen, die Flagge Aserbaidschanswurden abgeschaffen und wurden im Bergkarabach die Flagge und das Wappen Armeniens aufgezogen. Die der Vereinigung des autonomen Gebietes Bergkarabach mit Armenien gewidmeten “Artsakh-Medaille” trat in Erscheinung. Vom 13 Juni 1989 wurden die Wohnorte , inn denen die Aserbaidschaner wohnten, die Blockade aufgezwungen.

A.I.Wolski hatte seine Vollmachten geschickt geführt. Gleichzeitig gab A.I.Wolski für die Erweiterung der Beziehungen mit der SSR Armenien, für die Gründung der Anstälte, für die illegalen Bauarbeiten, für die antiaserbaidschanische Propaganda freie Hand.
In der Zeit des Sonderverwaltungskomitees wurden in Stepanakert , in den Dörfern des autonomen Gebietes Bergkarabach Tausende Verbrechen verursacht. Er hatte geantwortet, wenn die Aserbaidschaner bei ihm um Hilfe aussuchten : Geht ihr sofort von hier aus kompliziert ihr unseren Zustand nicht.
Über die treubrüchige Tätigkeit von A.I.Wolski schrieb der armenische Vertreter R.Arakelow : “ Innerhalb des 1989 Jahres hatte das Komitee von Wolski nichts getan, um die Situation zu regeln. Den Erwartungen zuwider eskalierte dieses Komitee die Situation im Bergkarabach“. In diesem Zustand wurde in Stepanakert einen subversiven Kongress ”der Vertreter der Bevölkerung Bergkarabachs“ durchgeführt. Den Kongress hatte den autonomen Gebietsstatus Bergkarabachs im Bestande Aserbaidschans nicht bestätigt und betont dass dieses Gebiet das unabhängige Bundgebiet und die Verfassung der SSR Aserbaidschan ausser Kratft ist.
Diese Tatsachen machten in der Hauptstadt Aserbaidschans in den ganzen Regionen einen Widerhall. In den Kundgebungen, Auftritten hatte man verlangt, das Sonderverwaltungskomitee abzuschaffen, die souveränen Rechte Aserbaidschans im autonomen Gebietes Bergkarabach gewährzuleisten. Infolge der nachdrücklichen Forderungen der aserbaidschanischen demokratischen Kräfte schuff die Obersowjet der UdSSR am 28. November 1989 das Sonderverwaltungskomitee im Bergkarabach ab. Die Verwaltung des Gebietes wurde unter der Kontrolle des Sonderschusses der Obersowjet der UdSSR dem Organisationskomitee der SSR Aserbaidschan zur Verfügung gestellt, aber infolge des Nichtergreifens der Massnahmen hatte die Obersowjet der SSR Armenien am 1. Dezember 1989einen Beschluss über ” die Vereinigung Bergkarabachs dem Armenien “ befasst. Am 15. Januar 1990 rief das Präsidium der Obersowjet der UdSSR im autonomen Gebietes Bergkarabach und in den Hauptregionen einen Ausnahmezustand aus. Am 20. Januar 1990 wurde in Baku einen Ausnahmezustand ausgerufen und die sowjetischen Truppen griefen der Stadt ein und vernichteten die schuldlosen Bevölkerung. Am 22. Mai 1990 gab die Ministersowjet der UdSSR die Verwaltungsrechte der Wirtschaft des autonomen Gebietes nach Aserbaidschan zurück. Am 30. August 1991 wurde der Verfassungsakt über die “ Staatliche Unabhängigkeit der Republik Aserbaidschan ” verabschiedet. Das Gesetz der Republik Aserbaidschan über die Abschaffung des autonomen Gebietes Bergkarabach der Republik Aserbaidschan, der Beschluss der Obersowjet der Republik Aserbaidschan über die Regel der Inkraftsetzung des Gesetzes der Republik Aserbaidschan und das Gesetz der Republik Aserbaidschan über die Abänderungen und Ergänzungen der Verfassung der Republik Aserbaidschan wurde am 26. November 1991 befasst. Im Gesetz ist es zu lesen : Die Gewährleistung der souveränen Rechte der Republik Aserbaidschan im Bergkarabach, die Abrüstung der illegal geschafften Waffentruppen, die Sicherung der Würde, Freiheit und Rechte der Bevölkerund der Republik Aserbaidscha, die Regelung der internationalen Baziehungen hält man für wichtig und notwendig ; Der Wille  des aserbaidschanischen Volkes als Basis nehmend fasst man: 
1. Der 3. Teil des 68. Artikels der Verfassung ( Grundgesetz) der Republik Aserbaidschan, der 4. Artikel der Verfassung über “ die Staatliche Unabhängigkeit der Republik Aserbaidschan “ als Basis nehmend muss das autonome Gebiet Bergkarabachs der Republik Aserbaidschan als Gebietsstruktur abgeschafft wurden.
2. Das Dekret des 7. Juli des 1923Jahres des zentralen Exekutivkomitees Aserbaidschans über “ die Grundung des autonomen Gebietes Bergkarabach “  und das Gesetz ( der 16. Juni 1981 ) der SSR Aserbaidschann über “das autonome Gebiet baerkarabach” muss ausser Kraft sein.



Gelesen: 3589