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Dokument an den UN-Sicherheitsrat am 18. August 1993

  


Der Ratsvorsitzende hat nach Verhandlungen mit den Ratsmitgliedern im Namen des Rates in der Sitzung vom 18. August 1993 zur Beratung des Absatzes “Lage im Berg-Karabach”  seitens Rat folgendes deklariert; 
Der Sicherheitsrat hat über die Verschlechterung der Beziehungen zwischen der Republik Armenien und der Republik Aserbaidschan sowie über die angespannte Lage zwischen beiden zum Ausdruck gebracht. Der Sicherheitsrat hat an die Regierung der armenischen Republik appelliert ihre Wirkung auf die im Berg Karabach Gebiet Aserbaidschans lebenden Armenier zu zeigen,  damit sie die Beschlüsse des Rates mit den Nummern 822 und 853 akzeptieren. Ferner bringt der Rat seine Beunruhigung über die in letzter Zeit im Landkreis Fuzuli sich eskalierenden Zusammenstösse zum Ausdruck. Während der Rat zunächst die Einschreitungen in die Landkreise Kelbecer und Agdam der Republik Aserbaidschan verurteilt, werden auch die Angriffe auf den Landkreis Fuzuli im Berg Karabach Gebiet der Republik Aserbaidschan ebenfalls verurteilt. Der Rat fordert, dass alle Angriffe eingestellt werden. Darüber hinaus wird gefordert, dass die den Frieden und die Stabilität in der Region bedrohenden Militäroperationen und Bombardements beendet werden. Ferner wird gefordert, dass die Besatzungsmächte vom Landkreis Agdam und vom umliegenden anderen besetzten Landkreisen, sofort, vollständig und ohne irgendwelche Vorbedingungen abziehen. Der Rat appelliert in diesem Zusammenhang an die Republik Armenien ihre eigene Wirkung darzulegen. Der Rat bestätigt noch einmal die Souveränität und die territoriale Integrität der Republik Aserbaidschan sowie anderer Staaten. Außerdem bestätigt er die Unantastbarkeit von Grenzen und bringt ferner seine Besorgnisse zum Ausdruck, dass die Konflikte die Bemühungen der OSZE-Minsk Gruppe zur Lösung des Problems auf friedlichem Wege negativ beeinflussen werden. Der Rat betont, dass er den Friedensprozess der OSZE vollständig verteidigt und des Weiteren unterstreicht der Rat, dass die Minsk-Gruppe den Konfliktparteien die Möglichkeit geboten hat, ihre Betrachtungsweise und Haltung hinsichtlich der gegenwärtigen Phase der Verhandlungen zu erläutern.  In diesem Zusammenhang ruft der Rat die Parteien dazu auf, der konkreten Version des Sofortmassnahmenplans zur Umsetzung der Beschlüsse mit den Nummern 822 und 853 des UN-Sicherheitsrats, die von der Minsker Gruppe am 13. August vorgelegt wurde, positiv zu antworten und irgendwelche Aktionen zu meiden, die die Lösung des Konflikts auf friedlichem Wege gefährden könnten. Der Rat würdigt den Willen der OSZE zur Vorbereitung eines Berichts bezüglich der Lage in dieser Region mit allen Aspekten. Der Rat betont seine Aussage in dem Beschluss mit der Nummer 853 bezüglich des Absehens von Entsendung von Waffen und Munitionen, die zur Ausbreitung der Zusammenstösse und zur Fortsetzung von Besatzung von aserbaidschanischem Boden führen könnten. Der Rat ruft die armenische Republik dazu auf, dafür zu sorgen, dass die beteiligten Einheiten zur Ausweitung von Militäroperationen keine Ressourcen bekommen.  Der Rat betont die Aufrufe in den Beschlüssen mit den Nummern 822 und 853 zur Linderung der Leiden der Zivilbevölkerung sowie bezüglich der ungehinderten Entsendung von internationalen humanitären Hilfen in  alle von Zusammenstössen betroffen Gebiete. Der Rat erinnert die Parteien daraufhin, dass sie sich an die Prinzipien und Normen der internationalen Menschenrechte zu richten haben. Der Rat wird sich mit dieser Angelegenheit aufmerksam beschäftigen und damit alle Beteiligten  die Beschlüsse akzeptieren und sich danach richten, die dementsprechenden Maßnahmen überprüfen. 



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