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Dokument an den UN-Sicherheitsrat am 11. November 1993

  


Der Sicherheitsrat hat die Beschlüsse vom 30. November und der Nummer 822, vom 25. Juli 1993 und der Nummer 874 sowie vom 14. Oktober 1993 und der Nummer 874 annehmend; 
Die Friedensbemühungen im Rahmen der unermüdlichen Bemühungen der OSZE und Minsk-Gruppe ganz unterstützend; 
Den Brief und dessen Anhänge des amtierenden OSZE-Vorsitzenden berücksichtigend, die Gefahrenbildung der Zusammenstösse in der Republik Aserbaidschan und Umgebung sowie die Spannung zwischen der Republik Armenien und der Republik Aserbaidschan für den Frieden und der Stabilität zum Ausdruck bringend; 
Über die Verletzung des Waffenstillstands, außerdem infolge der Besatzung des Landkreises Zengilan und der Stadt Horadiz über die Spannung von Militäroperationen ihre Unruhe zum Ausdruck bringend;
Die Souveränität, territoriale Integrität, Unantastbarkeit von internationalen Grenzen, Inakzeptanz der Anwendung von Gewalt für Bodenbesatzung bestätigend,; 
Über die Entwicklung einer außerordentlichen humanitären Lage im Süden von Aserbaidschan gelegenem Landkreis Zengilan und der Stadt Horadiz die tiefste Besorgnis äußernd;
1)Verurteilt den  Beginn der Militäroperationen verursachende Parteien, die jüngste Verletzung des Waffenstillstands, außerdem die Besatzung des Landkreises Zengilan und der Stadt Horadiz, Angriffe auf die Zivilbevölkerung sowie Eröffnung des Feuers auf Territorien der Republik Aserbaidschan; 
 2)Appelliert an die armenische Regierung ihre Wirkung auf die Armenier im Berg Karabach Gebiet von Aserbaidschan zeigend, dafür zu sorgen, dass sie sich an die Beschlüsse 822 (1993), 853 (1993) und 874 (1993) richten und für die Fortsetzung von Militäroperationen keine Ressorts bereitstellen. 
3)Betont mit Zufriedenheit die Deklaration von 9 Personen der OSZE-Minsk Gruppe und würdigt darin die einseitige Erklärung bezüglich des Waffenstillstands,; 
4)Fordert von den betreffenden Parteien Militäroperationen und feindliche Aktionen sofort zu stoppen, ausserdem wird gefordert, Militäreinheiten vom Landkreis Zengilan und Stadt Horaz den   Erneuerten Sofortmassnahmen-Plan zur Umsetzung der einseitigen Beschlüsse des Sicherheitsrates mit den Nummern und den Daten  “822 (1993) und 853 (1993)” die angenommenen Veränderungen während der Wiener Konferenz der Minsker Gruppe zwischen dem 2. und 8. November berücksichtigend, abzuziehen;  
5)Fordert die betreffenden Parteien dazu auf, sich an den seitens der Russischen Föderation mit dem Zweck der Unterstützung der Minsker Gruppe durch direkte Kommunikation erlangten Waffenstillstand zu richten, ferner fordert er die Nachhaltigkeit und Effektivität  des Waffenstillstands, bei der Lösung des Konflikts im Rahmen des Minsker Prozess, “Erneuertem Kalender” und der bei der Sitzung der Minsker Gruppe vom 2.-8. November 1993 angenommenen Veränderungen Wege zur Lösung des Konflikts und andere möglichen Wege zu suchen. 
6)Appelliert an alle Länder in der Region von irgendwelchen Attacken und Interventionen fernzubleiben, die den Konflikt ausbreiten sowie den Frieden und die Stabilität gefährden könnten; 
7)Fordert vom Generalsekretär und betreffenden humanitären Hilfsorganisationen, der benachteiligten Zivilbevölkerung, außerdem mit Einschließung der Einwohner des Landkreises Zengilan und der Stadt Horadiz, südlich von Aserbaidschan, eine außerordentliche Hilfe zukommen zu lassen, ferner wird das Gewährleisten der Rückkehr von Flüchtlingen und Deportierten in ihre Heimat und Unterbringen von ihnen in einer sicheren Umgebung gefordert; 
8)Fordert vom Generalsekretär, dem amtieren OSZE-Vorsitzenden einen Bericht über den Verlauf des Minsker-Prozesses und der Lage in der Region mit allen Aspekten, außerdem auch einen weiteren Bericht zur gegenwärtigen und künftigen Zusammenarbeit zwischen der OSZE und UN dem Rat vorzulegen. 
9)Beschließt, sich aktive mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen. 
Der Beschluss wurde in der Sitzung des Sicherheitsrates mit der Nummer 3313 einstimmig angenommen. 



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