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Kurekchay Vertrag

  


Der vom Khan des Karabach Khan İbrahim mit dem russischen Kaiserreich am 14. Mai 1805 unterzeichneter Vertrag zeigt offensichtlich dar, dass das Kaiserreich nur die aserbaidschanischen Territorien besetzt hat, die Armenier hingegen sind hierhin später aus der Türkei und dem Iran gebracht worden. In keines dieser Dokumente gibt es ein Anzeichen dafür, dass in Karabach armenische Besitztümer gibt und sie die russische Staatsbürgerschaft angenommen haben.

IM NAMEN DE ALLMÄCHTIGEN GOTTES
Wir, also Infanteristen-Generäle des Khan İbrahim von Schuscha und Karabach und allrussischer Armeen, Infanteristen-Inspekteur der Kaukasischen Inspektion, Knez Pavel, haben mit den Zuständigkeiten und Befugnissen des sehr barmherzigen Grossen Kaisers Alexander Pawlowitsch, durch den Segen Gottes mit dem Khan İbrahim von Schusha und Karabch und seiner Familie, seiner Generation und seinem Land sowie der mit grosser Freude regierende allrussische Kaiser Alexander Pawlowitsch und durch Anwesenheit seiner Erben, durch Akzeptanz des ewigen Untertan, die unten aufgeführten Bedingungen aufgestellt, beschlossen und ratifiziert:

ARTIKEL I
Ich, Ibrahim Khan von Schuscha und Karabach beschwöre im Namen meiner eigenen Person und im Namen meiner Erben und Nachfolger, nicht unter der Souveränität des Iran oder irgend eines anderen Staates zu sein, und erkläre hiermit der ganzen Welt, dass ich und meine Erben, außer der Herrschaft seiner Hoheit, des russischen Kaisers keine andere Herrschaft anerkennen, ich beschwöre dem zuvor genannten Thron meine Treue, denn ich bin sein treuer Diener, und darauf beschwöre ich auf das heilige Buch, dem Koran.

ARTIKEL II
Seine Hoheit, der Kaiser akzeptiert das aufrichtige Versprechen des Khans; er verspricht im Namen seiner Person als Kaiser und seiner Erben, dass er vom Khan und seiner Familie von Schuscha und Karabach, seinen großzügigen Schutz niemals vernachlässigen wird, als ein Beweis dafür verspricht der Kaiser, dass das Land des Khans und seiner Familie unter Garantie stehen wird.

ARTIKEL III
Als Gegenleistung der aufrichtigen Akzeptanz der alleinigen Herrschaft des allrussischen Kaisers und seiner Thronfolger durch seine Exzellenz, Ibrahim Khan von Schuscha und Karabach und seiner Thronfolger, wird zeremoniell darauf beschworen, den zuvor genannten Khan, danach seinen älteren Sohn und so bei der Besteigung des Khanats der Älteren, nach Erhalt des aus dem mit staatlichen Siegel beglaubigtem Herrschererlass bestehenden Zuständigkeitsdokuments vom Hohen Georgischen Richter über die Existenz, dass sie treue Untertanen des russischen Kaiserreichs werden, die erhabene und einzige Herrschaft der allrussischen Kaiser über sich selbst und seiner Erben anerkennen. Die Art der Beschwörung soll diesem Vertrag angefügt und mit der Teilnahme des gegenwärtigen Herrschers İbrahim Khan von Schuscha und Karabach, sowie des Hohen Georgischen Richters und diesen Beschluss unterschreibenden Infanteristen General Knez Sisianow zeremoniell besiegelt werden.

ARTIKEL IV
Ich, İbrahim Khan von Schuscha und Karabach will um die Aufrichtigkeit der Treue meiner Person und meiner Thronfolger an das russische Kaiserreich als erhabene und einziger Herrscher auszudrücken, ohne vorherige Absprache mit dem Hohen Georgischen Richter, keine Beziehungen zu den Nachbarrichtern aufbauen, wenn von dort Gesandte kommen und Briefe geschickt werden, vom Inhalt her die konsequenten an den Richter aushändigen und um seine Erlaubnis bitten, über die weniger wertvollen Informationen geben, an die vom Hohen Georgischen Richter an meiner Seite gestellten Person Informationen geben und mich beraten werde.

ARTIKEL V
Seine Hoheit, der Kaiser nimmt die Anerkennung seiner erhabenen und einzigen Herrschaft durch İbrahim Khan von Schuscha und Karabach über sein Land mit Freude auf und verspricht im Namen seiner Person und seiner Thronfolger folgendes: 1)Er wird die Rechte des vorgenannten Landes vom Untertan des allrussischen Kaiserreichs nicht trennen und als seine eigenen Untertanen akzeptieren. 2)Die Herrschaft seiner Exzellens des İbrahim Khans und seiner Familien über das Khanat Karabach wird ohne Veränderung fortgesetzt werden. 3)Die Herrschaft bezüglich der inneren Verwaltung sowie die juristischen Angelegenheiten und gleichwohl die im Land eingesammelten Gelder werden in der Zuständigkeit des Khans sein. 4.)Zum Schutz seiner Exzellenz und seines Clans, außerdem des Landes, wird auf die Schuscha Burg eine 500 Mann starke russische Armee, gemeinsam mit hohen Offizieren und Geschossen einquartieren, für eine ernsthafte Verteidigung wird der Hohe Georgische Richter nach Umgebung und Voraussetzungen diese Einheit stärken und das Land seiner Exzellenz als ein dem allrussischen Kaiserreichs angehörendes Land mit militärischer Macht verteidigen.

ARTIKEL VI
Ich, İbrahim Khan von Schuscha und Karabch, verspreche als ein Zeichen für meinen Wunsch ein treuer Untertan zu sein, folgendes:1)Sowohl heute, als auch im Nachhinein werde ich der oben genannten Armee groben Weizen und Hirsen mit dem vom Hohen Georgischen Richter bestimmten Preis anschaffen. Denn es ist sehr schwer oder völlig unmöglich diese von Yelizavetpol zu bringen. 2)Für das Einquartieren der Armeen in die Schuscha Burg werde ich die vom Heeresführer gemochten Häuser bereitstellen und mit nötigem Holz ausstatten. 3)Von der Burg Schuscha werde ich an Yelizavetpol die Steigung räumen und den Weg für Wagen fahrbar machen. 4)Wenn die Regierung den von der Schuscha Berg nach Dschavad führenden Weg richten möchte, werden die Arbeiter mit dem von der Regierung zu bestimmenden Entgelten meinerseits zur Verfüugung gestellt werden.

ARTIKEL VII
Seine Hoheit, der Kaiser ehrt den İbrahim Khan und seine Erben als ein Zeichen der Ehre und Erbarmung mit dem Wappen des russischen Kaiserreichs versehenen Fahnen, er sollte dies immer bei sich haben und als ein Zeichen des auf diesem Land gewährtes Khanat sowie Herrschaft von diesem in den Kriegen mit sich führen.

ARTIKEL VIII
Ich, İbrahim Khan von Schuscha und Karabach akzeptiere die Verpflichtung, da ich mit der erhabenen Erlaubnis seiner Hoheit, des Kaisers meine Einnahmen wie zuvor in Anspruch nehmen kann, dem Fiskus seiner Hoheit in Tblissi 8000 Chevron an Steuern abzugeben, die Steuer soll in zwei Raten, also ein Teil am 1. Februar, und der Rest am 1. September und beginnt mit der Ratifizierung dieses Abkommens durch den Kaiser, also mit der Zahlung von 4000 Chevron. Des Weiteren werde ich neben dem Eid gemäß asiatischer Traditionen, den zweiten Sohn Şükrüllah meines Sohnes Muhammed Hasan Aga für das fortwährende Leben in Tblissi als Geisel geben.

ARTIKEL IX
Seine Hoheit der Kaiser wird mit seinem persönlichen Erbarmen, für den als ein Zeichen der zu lebenden Enkel des Khans mit der russischen Währung für jeden Tag 10 Silbermanate geben.

ARTIKEL X
Dieser Vetrag gilt auf Ewigkeit und es werden keine Veränderungen mehr vorgenommen.

MADDE XI
Die Ratifizierung dieses Vertrages von seiner Hoheit, vom Kaiser mit dem erhabenen Erlass mittels Staatssiegel kann innerhalb von sechs Monaten oder früher geschehen. Um die Richtigkeit der oben genannten Artikel zu besiegeln, haben im Quartier der Yelizavetpol Region, am 14. Mai 1805 (nach muslimischem Kalender im Monat Sefer des Jahres 1220) sind Unterschriften und Siegeln gesetzt worden.

UNTERSCHRIEBEN:
Bevollmächtigter und Oberbefelshaber in Georgien, Kommandant Nikolay Rtişşev

Bevollmächtigter des erhabenen Staates Iran, Mirza Ebül Hasan Khan



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