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Dokument an den UN-Sicherheitsrat, 14. Oktober 1993

  


Der Sicherheitsrat hat die Beschlüsse vom 30. April mit der Nummer 822, vom 29. Juli 1993 mit der Nummer 853 bestätigend und anlehnend an die vom Sicherheitsratsvorsitzenden am 18. August 1993 verlesenen Deklaration, den Brief der OSZE-Minsk-Gruppe an UN-Vorsitzenden über Karabach vom 1. Oktober 1993 beratend, seine Beunruhigung über die Berg-Karabach Zusammenstösse in der Republik Aserbaidschan und Umgebung sowie über die Spannung zwischen Aserbaidschan ausdrückend, dass diese den Frieden und die Stabilität gefährden können,  hinweisend auf die hochrangigen Verhandlungen am 8. Oktober 1993 in Moskau und die Hoffnung darüber aussprechend, dass diese die Lage verbessern und den Konflikt auf friedlichem Wege lösen könnten, noch einmal bestätigend, dass die Souveränität und territoriale Integrität, Unantastbarkeit von internationalen Grenzen und Unmöglichkeit von Bodengewinnung mit Gewalt aussprechend, darüber hinaus die ernste Beunruhigung über die Leiden der Menschen bezüglich der Zusammenstösse und über die in der Region entstandene humanitäre Lage, außerdem über die Auswanderung zahlreicher Bürger zum Ausdruck bringend; 
1)Ruf die Parteien dazu auf, für die Effektivität und Nachhaltigkeit des Waffenstillstands, als eine Unterstützung für die Minsk-Gruppe mit de Hilfe der Russischen Föderation die direkten Gespräche zu gewährleisten; 
2)Deklariert noch einmal seine Unterstützung für den mit den unermüdlichen Bemühungen der OSZE und der Minsk Gruppe erreichten Friedensprozess; 
3)Würdigt das Erneuerte Kalender der Sofortigen Maßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse  «822 (1993) und 853 (1993), die am 28. September 1993 auf der Sitzung der Minsker Gruppe angenommen und vom Vorsitzenden an die betreffenden Parteien vorgelegt wurden, 
4)Bringt darüber seine Zuversicht zum Ausdruck, dass in dem “Erneuerten Kalender” nicht gelöste Probleme, im Rahmen der von der Minsker Gruppe geführten Friedensgespräche gelöst werden können. 
5)Ruft die Parteien dazu auf, die im “Erneuerten Kalender” vorgesehenen gegenseitigen und sofortigen Maßnahmen umzusetzen, in den besetzten Territorien die Militäreinheiten abzuziehen sowie alle Hindernisse in Bezug auf Kommunikation und Verkehr aufzuheben; 
6)Erachtet es als notwendig, dass die gemäß der Zuständigkeit vom 24. März 1992 des OSZE -Ministerrats vorgesehene Konferenz bezüglich der  Aufnahme der Friedensgespräche zur Lösung des Konflikts in Kürze veranstaltet wird, 
7)Fordert vom Generalsekretär den Vorschlag bezüglich der Entsendung eines Vertreters an die Minsker Konferenz positiv zu betrachten und fordert ferner für die Friedensgespräche nach der Eröffnung  der Konferenz die mögliche Hilfe zu leisten; 
8)Unterstützt den von der OSZE errichteten Aufsichtsrat; 
9)Deklariert noch einmal, dass die Parteien die Verletzung der internationalen Menschenrechte nicht zulassen und dafür Garantie zu geben, dass gemäß der  Beschlüsse 822 (1993) und  853 (1993) in den von Konflikten betroffenen Gebieten internationale Aktionen zur humanitären Hilfe geleistet werden können.  
10)Appelliert an alle Länder in der Region von irgendwelchen Attacken und Interventionen fernzubleiben, die den Konflikt ausbreiten sowie den Frieden und die Stabilität gefährden könnten; 
11)Fordert vom Generalsekretär und betreffenden humanitären Hilfsorganisationen, der benachteiligten Zivilbevölkerung, außerdem Einschließung der Einwohner des Landkreises Zengilan und der Stadt Horadiz, südlich von Aserbaidschan, eine außerordentliche Hilfe zukommen zu lassen, ferner wird das Gewährleisten der Rückkehr von Flüchtlingen und Deportierten in ihre Heimat und Unterbringen von ihnen in einer sicheren Umgebung gefordert; 
12)Fordert vom Generalsekretaer, vom amtieren OSZE-Vorsitzenden einen Bericht über den Verlauf des Minsker-Prozesses und der Lage in der Region mit allen Aspekten, ausserdem auch einen weiteren Bericht zur gegenwaertigen und künftigen Zusammenarbeit zwischen der OSZE und UN dem Rat vorzulegen. 
13)Beschliesst, sich aktiv mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen. 
Der Beschluss wurde in der Sitzung des Sicherheitsrates mit der Nummer 3292 einstimmig angenommen. 



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