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OSZE-Dokument über 8. Dezember 1995

  


Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa  5. Stellungnahme des 
Budapest, 8. Dezember 1995  

Die Entscheidung der OSZE über  dem Minsker Prozess
Das Ministerrat
- OSZE bestätigt, dass Minsker Prozess beim Regeln des Berg Karabach Konflikts das einzige Forum ist;
- würdigt die Entschlossenheit der Parteien des Konflikts, über die Einhaltung des Waffenstillstands, der am 12. Mai 1994 angefangen ist;   
- ruft die Parteien alle Kriegsgefangenen und alle diejenigen, die bezüglich des Konflikts gefangen sind, sofort freizulassen und internationale Komitee von Roten Kreuz, mit den Menschen in den Bewachungsstellen ungehindert eine Möglichkeit zum Treffen zu bieten;     
- Mit der tätigen Vorsitzende, ohne die Koordination zu verzögern, für die Beendigung des bewaffneten Konflikts, unterstützt die Bemühungen der Vorsitzende der Minsker Konferenz, um die politische Einigung zu erzielen. Die Umsetzung einer solchen Vereinbarung ist für alle Beteiligten die wesentliche Ergebnisse des Konflikts entfernen und in kürzester Zeit die Gelegenheit geben, Minsker Konferenz zu rufen. Die Unterzeichnung der Vereinbarung dem Dauerrat die Gelegenheit geben, die Entscheidung anzunehmen für die Übergang an die Friedensprozessen des OSZE,  basierend auf den wertvollen Rat von der Planungsgruppe mit Hochniveau, deren Tätigkeit fortgesetzt werden soll. 
- Auf die Prinzipien für die Lösung des Konflikts zu einigen, mit den Vorsitzenden eine Koordination bilden, würdigt die geäußerten Verpflichtungen über Kontakt aufzunehmen und fordert eindringlich, ihre Realisierung in kürzester Zeit, und 
- Damit in kürzester Zeit ein Abkommen sicherzustellen, berücksichtigt die geäußerten Vorbereitungen der Parteien, um die wichtigsten Fragen zu überprüfen.





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