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PAER -Dokument auf 2. September 2001

  


Die Bestimmung des Ministerkomitees AK PA 
(Straßburg, 24. September 2001)

Die Delegierten stimmen die folgende Antwort zu, auf die Frage von Herr Hacıyeva mit Nummer 396: 
1. Das Ministerkomitee hat die schriftliche Anfrage von Herr Hacıyeva über die Anerkennung der territorialen Integrität Aserbaidschans durch Armenien behandelt.
2. Herr Hacıyeva bezieht sich auf die 108 Periode Versammlung, die von dem Ministerkomitee am 10.-11. Mai 2011 veranstaltet wurde. Bei dieser Sitzung hat das  Ministerkomitee die Situation in Balkan und in Kauaksien wirklich behandelt. Am Ende dieser Periode Sitzung, wo alle Länder vertretet waren, hat das Ministerkomitee das als offizieller Information angenommen. Sein 2. Absatz erklärt folgendes: 
3. Die Minister bestätigen wieder, im ganzen Europa durch die öffentliche Meinung anerkannte Grenzen, Soveranität und territoriale Integrität der Staaten, sowie die Verfassung der Vereinten Nationen, der OSZE Schlussakte von Helsinki und andere einschlägige Grundsätzen des Völkerrechts, die in den internationalen Rechtstexten befinden, zu respektieren.   
4. Bei der Annahme dieser Satz: akzeptiert eine Delegation diesen Satz unter Berücksichtigung, dass unter die Grundsätze der internationalen Recht (obwohl es ausdrücklich betont ist oder nicht), die sich darauf beziehen, keine Hierarchie gibt.  Diese Delegation hat eine Erklärung abgegeben und  diese Erklärung wurde im Protokol der Sitzung geschrieben.   
5. Gemäß der erwähnten vorstehenden Schlussfolgerung hat das Ministerkomitee die Unterstützung aller Mitglieder des Europarats, durch die öffentliche Meinung der Welt anerkannte Grenzen, Soveranität und territoriale Integrität Respekt zu haben, durch die gleiche Anerkennung der Werte von  anderen Grundsätzen des internationalen Rechts, noch einmal eindeutig bestätigt. Das Recht der Völker auf Selbstbestimmung und andere Prinzipien der Schlussakte von Helsinki genannte andere Prinzipien, werden jeder von ihnen gleich zu anderen, unter Berücksichtigung der anderen erläutet in gleicher Weise und uneingeschränkt gelten. Somit wird, auf das Recht der Völker auf Selbstbestimmung, auf die Ziele und Prinzipien der Vereinten Nationen, die Normen des Völkerrechts, sowie gemäß die Normen über die territorialen Integrität der Staaten,  Respekt genommen werden.  Als Folge können diese Rechte nur im Richtung der Friedensverhandlungen zu nehmen. Die Anwendung von Gewalt, um Land zu erwerben, ist unannehmbar und keine, daraus ergebende Ergebnisse sind legal sein.    
6. Das Ministerkomitee beruht sich auf den 12. Absatz der oben hervorgehobene Rückäußerung der Sitzung von 108. Periode. Als ANHANG ist bei der 761. Sitzung (18. Juli 2001, 2.6. Thema) im Kontext von der Diskussion der GT. SUIVI. AGO Bericht hat es “die beiden Länder aufgefordert, um Berg-Karabach –Konflikt mit friedlichen Mitteln zu lösen, aktive Schritte zu unternehmen”. Das Ministerkomitee basiert diesbezüglich auf den Bericht, der an Parlamentarischer Rat der Gruppe gesendet wurde.  
7. Das Ministerkomitee fordert die zwei Mitgliedsstaaten zum Übereinkommen gemäß den Grundsätzen des oben  erwähnten 5. Absatzes  und wider ihre Verantwortungen, die sie zum Zeitpunkt des Eingangs der Mitgliedschaft des Staates in der Europäischen Rat übernommen haben, zugunsten von militärischen Lösungen und sich verweigern, die Feindlichkeit und den Hass verstärkende Erklärungen zu machen. Das Ministerkomitee ist davon sicher, dass die Lösung dieses Kampfs durch friedlichen Mitteln ein wesentlicher und dringender Angelegenheit ist. Die Einhaltung der gemeinsamer Verpflichtungen der beiden Länder kann auf die Einhaltung anderer Verpflichtungen positiv einwirken. Elend und Hass ist im Achtung der Demokratie und die Menschenrechte kein annemlicher Bestandteil. Frieden ist nicht nur für die Stabilität der Region, für seine wirtschaftliche Entwicklung, gleichzeitig auch für die Umsetzung  und Verstärkung der Demokratie unentbehrlich.     



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